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Unsere Kundenkarte bietet Ihnen viele Vorteile. 3 % Rabatt* auf Produkte und Serviceleistungen oder den Rabatt* in Form von Pluspunkten ab einen Einkaufswert von 5 €.
(*ausgenommen sind Rezeptgebühr und verschreibungspflichtige Arzneimittel)

Auf Wunsch sehen wir sofort, wenn sich Ihr aktuelles Medikament nicht mit den Arzneimitteln verträgt, die Sie bereits vor Wochen bei uns gekauft haben. Wir können Ihnen sagen, welches Hustenmittel Ihnen vor einem Jahr geholfen hat, welche Kosmetikcreme Sie vor drei Monaten gekauft haben, welchen Tee Sie zuletzt hatte usw. Bei uns brauchen Sie Ihren Befreiungsbescheid nur einmal vorzulegen. Wir speichern die Befreiungsdauer und wissen bei jedem Besuch, dass Sie „befreit“ sind. Wir erinnern Sie, wenn die Befreiung abgelaufen ist. Sie erhalten von uns kostenlos eine Jahresaufstellung Ihrer Zuzahlungen als Nachweis für die Krankenkassen und das Finanzamt. Mit der Kundenkarte benötigen Sie keine Einzelbelege und kein Quittungsheft mehr.

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Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Neben­wirkungen lesen Sie die Packungs­beilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.

Bei Tierarzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Tierarzt oder Apotheker.

1 Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP)

2 Apothekenverkaufspreis (AVP). Der AVP ist keine unverbindliche Preisempfehlung der Hersteller. Der AVP ist ein von den Apotheken selbst in Ansatz gebrachter Preis für rezeptfreie Arzneimittel, der in der Höhe dem für Apotheken verbindlichen Arzneimittel Abgabepreis entspricht, zu dem eine Apotheke in bestimmten Fällen (z. B. bei Kindern unter 12 Jahren) das Produkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnet.
Im Gegensatz zum AVP ist die gebräuchliche UVP eine Empfehlung der Hersteller. Onlinepreise und Angebote sind von weiteren Rabattierungen ausgeschlossen.

4 Preis solange der Vorrat reicht.

5 Sparpotential gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP) oder der unverbindlichen Herstellermeldung des Apothekenverkaufspreises (UAVP) an die Informationsstelle für Arzneispezialitäten (IFA GmbH) / nur bei rezeptfreien Produkten außer Büchern.